Hallen und Anlagenordnung

 

  • Die Ordnung auf dem Vereinsgelände ist durch die Betriebs- und Sportordnung geregelt.
  • Die Benutzung der Reithalle wird durch den Reitplan/Aushang geregelt.
  • Unterricht: Der Reitunterricht findet in Form von Reitstunden und Lehrgängen statt. Die Dauer der Reitstunden beträgt 60 Minuten. Die Reitstunden werden durch einen Ausbilder oder mit der Ausbildung Beauftragten geleitet, der auch die Einteilung der Schulpferde vornimmt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
  • Bei mehr als 5 Reitern übernimmt der älteste oder erfahrenste Reiter die Aufsicht in der Reitbahn. Dieser bestimmt die Hand, auf der geritten wird. Alle Reiter in der Bahn haben sich dieser Weisung anzuschließen. Bei weniger als 5 Reitern kann auf beliebiger Hand geritten werden. Wer auf der rechten Hand reitet, hat den entgegenkommenden Reitern auszuweichen. Dies gilt auch für den zweiten und dritten Hufschlag. Wer Schritt reitet, hat den Hufschlag freizuhalten. Das Auf- und Absitzen und die Vorbereitungen dazu erfolgen in den Zirkelmittelpunkten. Auch beim Anhalten sind Hufschlag und Zirkellinien freizuhalten.
  • Springen, Bodenrickarbeit und Führen von Pferden ist in der Halle nur gestattet, wenn die anderen Reiter einverstanden sind.
  • Nach dem Reiten sind aufgestellte Hindernisse, Kavalletts, Stangen etc. wieder sorgfältig an ihren Platz zu stellen.
  • Longieren ist in der Halle grundsätzlich nur mit Einwilligung der anderen Hallenbenutzer erlaubt. Befinden sich keine weiteren Pferde in der Halle, können bis zu 2 Pferde longiert werden. Wenn nicht mehr als 2 Reiter in der Halle sind, darf nur 1 Pferd longiert werden. Bei 3 und mehr Reitern in der Halle darf nicht longiert werden.
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  • Beim Heraus- oder Hereinführen eines Pferdes hat sich der Führende durch den Ruf „Tür frei“ anzumelden. Er darf die Tür erst öffnen, wenn ihm dies vom Aufsichtsführenden durch den Ruf „Tür ist frei“ gestattet worden ist. Bleibt diese Antwort aus, ist der Ruf zu wiederholen, bis durch den Gegenruf sichergestellt ist, dass alle Reiter in der Bahn auf das Öffnen der Tür vorbereitet sind. Rücksichtnahme sollte für jeden Reiter selbstverständlich sein. Nicht jeder denkbare Fall kann schriftlich reglementiert werden.
  • Zum Reiten ist angemessene Reitkleidung zu tragen, wobei das Tragen einer Sicherheitskappe grundsätzlich Pflicht ist.
  • Die Anlagen des Vereins und die Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Für schuldhaft herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher. Die Gemeinschaftsräume sind von den Benutzern in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Im gesamten Vereinsgelände ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Abfälle bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Nach dem Reiten ist von jedem Benutzer der Halle (oder Aussenplatz) der Hufschlag zu harken, die Reitbahn „abzuäppeln“ und die Vorhalle zu fegen.
  • Es ist darauf zu achten, dass beim Verlassen der Halle der letzte Reiter das Licht ausmacht und die Tür schließt.
  • Hunde sind auf dem Vereinsgelände anzuleinen.
  • Der Gebrauch von Feuer und offenem Licht ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
  • Das Parken der Fahrzeuge soll so erfolgen, dass andere nicht behindert werden und der Zugang zu Außenreitplatz und Halle ungehindert frei bleibt. Das Leeren und Reinigen der Pferdetransporter auf dem Vereinsgelände ist untersagt.
  • Bestandteil dieser Hallen- und Anlagenordnung ist die Gebührenordnung.
  • Wer gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, haftet für die daraus entstandenen Schäden. Wer trotz Ermahnung erneut zuwider handelt, macht sich eines vereinsschädigenden Verhaltens im Sinne der Satzung schuldig und kann gemäß § 4 (3) unserer Satzung belangt werden.

 

Stand 03.2010                                                                         Der Vorstand

 

Gebührenordnung

 

Mitgliedsbeitrag jährlich (ab 2016):

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1.Familienmitglied                 40€

2.Familienmitglied                 35€

ab 3.Familienmitglied           

Familienbeitrag                      95€

 

Hallen- und Anlagennutzung für Vereinsmitglieder ohne Pferdeflatrate:

 

Pro Person 5,00€ pro Nutzung max. 3 x also 15,00€ monatl. Ab dem 4 x wird die Pferdeflatrate für Winter bzw. Sommer in Rechnung gestellt (je nach Zeitpunkt der Nutzung).Auf Wunsch kann natürlich auch die Ganzjahresflat gebucht werden.

NEU ab SEPTEMBER 2018: Pferdeflatrate für Nicht-Mitglieder - 40 EUR pro Monat /Pferd

  1 x in dem Quartal der Nutzung ist bei der Anlagenpflege teilzunehmen (Termine stehen an der Pinwand oder auf der Tafel)  oder es ist ein Beitrag von 40,00€/Quartal,

Jugendliche bis 16 Jahre 10,00€/Quartal zu entrichten.

 

Gastreiter/Nichtvereinsmitglieder

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8,00€ pro Nutzung, zahlbar im Voraus oder nach Absprache.

Bis zu 3 x also 24€ monatl. gilt man als Gastreiter, ab dem 4 x  ist dem Verein beizutreten und die Pferdeflatrate für Winter bzw. Sommer wird in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann natürlich auch die Ganzjahresflat gebucht werden.

1 x im Quartal der Nutzung ist bei der Anlagenpflege teilzunehmen oder einen Beitrag von 40,00€, Jugendliche bis 16 Jahre 10,00€ zu entrichten.

Gastreiter haben sich vorab beim Vorstand anzumelden.

 

Wochenendkursgebühr: SA/So        10,00€

                                          FR/SA/SO 15,00€                                                  

 

Stand 15.09.2018

 

Anlagen zur Hallennutzungsgebühr sowie Mitgliedsantrag auch als Download unter Mitgliedsantrag und Flats.